ALLGEMEINE BUCHUNGSBEDINGUNGEN

  • Unser Appartement, sowie die Ferienwohnung sind sogenannte "Nichtraucher-Wohnungen".
  • Es sind grundsätzlich keine Haustiere erlaubt.
  • Personen, die nicht für die Ferienwohnung angemeldet sind, können nicht ohne unserer Zustimmung in der Wohnung untergebracht werden.
  • Wir vermieten unsere Ferienwohnungen grundsätzlich gegen Barzahlung, spätestens am Abreisetag.

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA)

Bitte beachten Sie Ihre Rechte und Pflichten, wenn Sie eine Unterkunft bestellen:
Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung. 
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Partnern ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge, kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Partner gelöst werden. 

Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Unterkunft bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.
  • Der Gastwirt (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen, den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzgl. der vom Gast ersparten Aufwendungen (20%). Dies gilt auch für Ferienwohnungen.
  • Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziff.4 errechneten Betrag zu zahlen.

AN - ABREISE

Die Ferienwohnung, sowie das Appartement stehen am Anreisetag ab 16.00 Uhr zu Ihrer Verfügung bereit. Am Abreisetag muss die Unterkunft bis 10.00 Uhr verlassen werden

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Bedenken Sie bitte: Wie schnell ist mal was passiert...  Sollten Sie mal Ihren Urlaub nicht antreten können, kommen Kosten auf Sie zu. Für solche Fälle können Sie bei Ihrer Buchung eine Reiseversicherung abschliessen! Wir empfehlen Ihnen das.

Hier geht's beispielsweise zur ERV Reiserücktrittsversicherung

KURABGABE

Die Gemeinde Weißbach erhebt eine ortsübliche Kurabgabe, diese wird extra berechnet und an die Gemeinde abgeführt. Dieser beträgt für Personen über 5 Jahre 1,20 €. Bitte kalkulieren Sie diese Beträge mit ein.
(vorbehaltlich Änderungen der Abgaben durch die Gemeinde Weißbach)